Mitte Oktober 2018 wurde eine 18-Jährige in Freiburg vor einer Disco von Asylanten vergewaltigt. Nun fand – nach zwei Jahren – der Prozess statt.
Als die 18-jährige Frau in der Nacht vom 13. auf den 14. Oktober 2018 zum Feiern in eine Disco ging, hätte sie sich sicher nicht träumen lassen, was in Merkel-Deutschland alles geschehen kann. Laut Anklage waren der junge Frau vermutlich von einem der Täter eine Ecstasy-Tablette angeboten worden, als sie mit diesem in ein Gespräch gekommen war. Anschließend sei ihr eine unbekannte Substanz – wahrscheinlich K.o.-Tropfen – in ein Getränk gemischt worden. Als die 18-Jährige schließlich gemeinsam mit dem Hauptangeklagten Majd H. die Discothek verließ, habe dieser sie in ein Gebüsch gezerrt, die Kleider vom Leib gerissen und sie vergewaltigt.
Martyrium von zweieinhalb Stunden
Danach soll der 22-jährige Majd H. wieder in die Disco gegangen sein und andere Männer mit den Worten, draußen liege eine Frau „die man ficken könne“, motiviert haben. Insgesamt dürften sich in den folgenden zweieinhalb Stunden elf Männer an der Frau vergangen haben. Die meisten der zur Tatzeit zwischen 18 und 30 Jahre alten Männer sind “Flüchtlinge”: Acht Syrer, zwei aus dem Irak und aus Algerien stammende Männer sowie ein Deutscher ohne Migrationshintergrund. Laut Staatsanwalt hätten sich die Täter teilweise zeitgleich und ungeschützt an der jungen Frau vergangen. Vergeblich versuchte sie sich mit ihren Fingernägeln und einem Stock gegen die Angreifer zu wehren. Wie ein Mediziner vor Gericht aussagte, sei die junge Frau zum Tatzeitpunkt nach Einnahme einer Ecstasy-Tablette wehr- und hilflos gewesen. Sie habe aufgrund von Ecstasy, Alkohol und Koffein nur noch einzelne und unzusammenhängende Erinnerungen an die Taten. Zudem hatte ein Gutachter angegeben, dass dass die Drogen, die das Opfer genommen hatte, keine Lust auf Sex machen würden. Obwohl Zeugenaussagen die Täter belasteten und auch die Polizei DNA-Spuren an der Frau sicherstellen konnten, bestritten viele Beschuldigte vor Gericht eine Vergewaltigung oder schwiegen.
Urteile zwischen fünfeinhalb Jahren und sechs Monaten
Das Gericht befand die Angeklagten dennoch für schuldig, die Urteile lauteten:
Majd H.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Haftstrafe: 5 Jahre und 6 Monate
Alaa A.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Haftstrafe: 4 Jahre und 3 Monate
Timo P.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Haftstrafe: 4 Jahre Haft
Ahmed A.: Verurteilt wegen Vergewaltigung und Handels mit Betäubungsmitteln, Jugendstrafe: 3 Jahre
Mustafa I.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Haftstrafe: 3 Jahre und 6 Monate
Jekar D.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Haftstrafe: 3 Jahre und 6 Monate
Mohamed H.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Haftstrafe: 3 Jahre Haft
Yahia H.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Jugendstrafe: 1 Jahr und 2 Monate
Muhanad M.: 11 Monate Jugendstrafe für Betäubungsmittelbesitz
Kosay A.: Verurteilt wegen Unterlassener Hilfeleistung, Haftstrafe: 4 Monate
Ayham A.: Verurteilt wegen unterlassener Hilfeleistung, 6 Monate Jugendstrafe zur Bewährung
Erhöhte Haftempfindlichkeit der Verurteilten
Zum Schluß warnte der Richter die Straftäter, dass, wenn die ihr Leben nicht ändern würden, die einen Großteil ihrer Zeit in Deutschland im Gefängnis verbringen müssten. Zudem ordnete der Richter an, dass die Verurteilten im Gefängnis isoliert werden müssen, da „erhöhte Haftempfindlichkeit“ vorliege. Damit wolle man Übergriffen auf die Männer vorbeugen, da sie bereits in der Untersuchungshaft von anderen Straftätern bedroht worden seien – denn Sexualstraftäter hätten es ziemlich schwer, da sie ganz unten in der Hierarchie stehen würden.