Der deutsche Gesundheitsminister Jens Spahn hatte sich im November 2020 durch einen Deal mit Google eine Hervorhebung seines Gesundheitsportals in den Suchergebnissen gesichert. Ein Kartellverstoß, befindet das Landgericht München.
Das Nationale Gesundheitsportal des Ministeriums wurde Google-Nutzern infolge des Deals als besonders bevorzugte Informationsquelle präsentiert – Mitbewerber hatten das Nachsehen. Das hatte Spahn zuvor auf einer entsprechenden Pressekonferenz auch so angekündigt: „Wer Gesundheit googelt, soll künftig auf dem Nationalen Gesundheitsportal landen“, sagte er.
Das ließ sich die Firma Netdoktor GmbH, Teil des Medienunternehmens Hubert Burda Media, allerdings nicht gefallen. Denn die verringerte Sichtbarkeit führte innerhalb kürzester Zeit zu rückläufigen Zugriffszahlen und somit zu Verlusten bei den Werbeeinnahmen, durch die das eigene Portal finanziert wird. Durch das Abdrängen von Mitbewerbern drohe nicht nur eine Verdrängung von seriösen privaten Gesundheitsportalen, sondern auch die Reduzierung der Medien-und Meinungsvielfalt, kritisierte man. Burda-Vorstand Philipp Welte ging sogar noch weiter: Es gehe um nichts weniger „als die Freiheit der Presse“.
Der Fall landete vorm Landgericht München – wo man Netdoktor Recht gab. Die Kooperation des Ministeriums mit Google wurde dort nun als Kartellverstoß bewertet. Ob das Bundesministerium für Gesundheit oder Google Widerspruch einlegen werden, ist noch unklar: Beide zeigen sich ob des Urteils wenig einsichtig. Doch Kritik kam nicht nur von Netdoktor: Der Fall wird unabhängig von der jüngsten Klage nämlich auch noch durch andere Institutionen wie die Landesmedienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein geprüft werden.