Mit einer Strafanzeige gegen Angela Merkel und ihre amtlichen Mitarbeiter „wegen Beteiligung am Völkermord zum Nachteil der deutschen Völker“ sorgt der renommierte deutsche Anwalt Wilfried Schmitz für Aufsehen.
„Es ist von besonderem historischen Interesse, dass endlich aufgearbeitet wird, was eigentlich die wahren Hintergründe für die ‚Einreisegestattungen‘ ab Ende August/Anfang September 2015 waren“, erklärt der laut parteilose Menschenrechtler Schmitz zu seiner Strafanzeige. Diese beruht auf dem Tatverdacht des Völkermordes gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 VStGB.
Lebenslange Freiheitsstrafe als Strafmaß
Im genauen Wortlaut heißt es dort: „Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.“ Schmitz hat sich durch Anzeigen wegen deutschen Kriegsbeteiligungen einen Namen gemacht.