Das Gericht in Leitmeritz (Litoměřice) verurteilte den 30-jährigen Abdallah D. wegen Vergewaltigung einers 16-jährigen Mädchens zu zwei Jahren.
Im Sommer 2019 war der abgelehnte Asylwerber Abdallah D. aus der Justizvollzugsanstalt in Dresden entlassen worden. Nur wenige Stunden später hatte er in Tschechien eine 16-jährige Schülerin vergewaltigt. Nach seiner Festnahme – man fand bei ihm das Mobiltelefon des Mädchens und konnte Spuren seines Sperma und Speichel sicherstellen – kam der Mann in Untersuchungshaft, der Prozess verzögerte sich jedoch, da der Verdacht bestand, das der Angeklagte an Schizophrenie leiden könne und daher ein psychiatrisches Gutachten erstellt wurde (Wochenblick berichtete).
Zwei Jahre Haft wegen Vergewaltigung und Raubes
Bei der gestrigen Gerichtsverhandlung forderte die tschechische Staatsanwaltschaft drei Jahre Haft – Höchststrafe könnten bis zu zehn Jahren sein – für Abdallah D. Das Gericht wertete eine Schizophrenie als strafmildernd für den Angeklagten. Ein ärztliches Gutachten habe bei dem aus Libyen stammenden Migranten eine Schizophrenie diagnostiziert, ihm aber eine teilweise Schuldfähigkeit attestiert. Daher verurteilte ihn das Gericht wegen Vergewaltigung und Raub zu zwei Jahren Haft mit psychiatrischer Behandlung, das heißt, er muss sich einer Therapie unterziehen. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.