- Wehrpflicht in Österreich kurz erklärt
- Für wen gilt die Wehrpflicht in Österreich?
- Ab wann beginnt die Wehrpflicht in Österreich?
- Was ist die Stellung?
- Was passiert bei der Stellung?
- Was bedeutet „tauglich“ in der Wehrpflicht in Österreich?
- Was bedeutet „vorübergehend untauglich“?
- Was bedeutet „untauglich“?
- Wie lange dauert der Grundwehrdienst in Österreich?
- Wie läuft der Grundwehrdienst ab?
- Wann wird zum Grundwehrdienst einberufen?
- Was passiert mit Ausbildung, Studium oder Lehre?
- Kann der Grundwehrdienst verschoben werden?
- Gibt es einen Zivildienst statt Wehrdienst in Österreich?
- Wie lange dauert der Zivildienst?
- Wie beantragt man Zivildienst?
- Wehrdienst oder Zivildienst: Was ist der Unterschied?
- Was machen Zivildiener?
- Gibt es eine Wehrpflicht in Österreich für Fraue?
- Was passiert, wenn die Stellung versäumt wird?
- Was kostet der Grundwehrdienst?
- Was passiert mit der Wohnung während des Grundwehrdienstes?
- Welche Rechte bestehen gegenüber dem Arbeitgeber?
- Was bedeutet die Wehrpflicht nach dem Grundwehrdienst?
- Was ist die Miliz?
- Was gilt für Österreicher im Ausland?
- Was gilt bei Doppel- oder Mehrfachstaatsbürgerschaften?
- Kann man vom Präsenzdienst befreit werden?
- Kann man freiwillig länger beim Bundesheer bleiben?
- Welche Aufgaben hat das Bundesheer?
- Warum gibt es eine Wehrpflicht in Österreich?
- Wehrpflicht in Österreich: Die wichtigsten Altersgrenzen
- Wehrpflicht in Österreich und Zivildienst im Vergleich
- Was sollte nach der Stellung beachtet werden?
- FAQ: Häufige Fragen zur Wehrpflicht in Österreich
- Fazit

Die Wehrpflicht in Österreich ist ein wichtiger Bestandteil des österreichischen Wehrsystems und betrifft grundsätzlich männliche österreichische Staatsbürger. Sie beginnt mit dem vollendeten 17. Lebensjahr und bringt verschiedene gesetzliche Pflichten mit sich. Dabei ist zwischen der allgemeinen Wehrpflicht und dem tatsächlich geleisteten Grundwehrdienst zu unterscheiden. Die Wehrpflicht in Österreich erstreckt sich über einen deutlich längeren Zeitraum als die sechs Monate des Grundwehrdienstes.
Ein wichtiger erster Schritt ist die Stellung. Dabei wird festgestellt, ob eine Person für den Wehrdienst geeignet ist. Die Untersuchung umfasst unter anderem medizinische und psychologische Bereiche und führt zu einer entsprechenden Tauglichkeitsentscheidung. Wer als tauglich eingestuft wird, kann grundsätzlich zum sechsmonatigen Grundwehrdienst einberufen werden. Für Betroffene ist es daher wichtig, die Abläufe und Voraussetzungen rund um die Wehrpflicht in Österreich frühzeitig zu kennen. Neben dem eigentlichen Wehrdienst gibt es weitere Regelungen, die im Zusammenhang mit der Wehrpflicht in Österreich relevant sind. Dazu gehören unter anderem die Stellungspflicht, die Einberufung, mögliche Aufschübe und bestimmte Befreiungsmöglichkeiten. Auch die Zeit nach dem Grundwehrdienst kann weitere Verpflichtungen innerhalb des österreichischen Wehrsystems mit sich bringen.
Für Personen, die den Wehrdienst aus Gewissensgründen ablehnen, besteht die Möglichkeit, eine Zivildiensterklärung abzugeben und anschließend Zivildienst zu leisten. Dieser dauert grundsätzlich neun Monate und stellt einen gesetzlich geregelten Wehrersatzdienst dar. Frauen unterliegen keiner allgemeinen Wehrpflicht, können sich aber freiwillig für einen Dienst beim österreichischen Bundesheer entscheiden. Für Betroffene sind insbesondere die Termine der Stellung, die Tauglichkeitsentscheidung, mögliche Aufschübe, der Einberufungsbefehl und die Fristen für eine Zivildiensterklärung relevant. Auch Fragen zu Ausbildung, Beruf, finanziellen Leistungen oder möglichen Befreiungen können bei der Wehrpflicht in Österreich eine Rolle spielen. Da sich gesetzliche Bestimmungen und organisatorische Vorgaben ändern können, sollten konkrete Fragen zur Wehrpflicht in Österreich anhand der jeweils aktuellen Informationen des österreichischen Bundesheeres und der zuständigen Behörden geprüft werden.
Wehrpflicht in Österreich kurz erklärt
Die wichtigsten Informationen lassen sich zunächst übersichtlich zusammenfassen:
| Frage zur Wehrpflicht in Österreich | Antwort zur Wehrpflicht in Österreich |
|---|---|
| Gibt es eine Wehrpflicht in Österreich? | Ja |
| Für wen gilt die Wehrpflicht in Österreich? | Grundsätzlich für männliche österreichische Staatsbürger |
| Beginn der Wehrpflicht in Österreich | Mit dem vollendeten 17. Lebensjahr |
| Dauer der Wehrpflicht in Österreich | Grundsätzlich bis zum vollendeten 50. Lebensjahr |
| Stellung | Grundsätzlich verpflichtend |
| Grundwehrdienst | 6 Monate |
| Zivildienst | 9 Monate |
| Wehrdienst für Frauen | Freiwillig |
| Mindestalter für Einberufung zur Wehrpflicht in Österreich | Grundsätzlich 18 Jahre |
| Wer wird zum Grundwehrdienst einberufen? | Taugliche männliche österreichische Staatsbürger |
| Ende der Einberufungsmöglichkeit zum Grundwehrdienst | Grundsätzlich vor dem 35. Geburtstag |
Die Wehrpflicht selbst darf dabei nicht mit dem sechsmonatigen Grundwehrdienst gleichgesetzt werden. Die Wehrpflicht in Österreich ist wesentlich umfassender und besteht grundsätzlich über einen längeren Zeitraum. Der Grundwehrdienst ist hingegen jener Abschnitt, zu dem taugliche Wehrpflichtige einberufen werden können.
Zur Wehrpflicht in Österreich gehören neben dem Grundwehrdienst weitere gesetzliche Verpflichtungen, die je nach persönlicher Situation relevant sein können. Daher endet die Wehrpflicht nicht automatisch mit dem Abschluss der sechsmonatigen Grundausbildung. Auch nach dem Grundwehrdienst können weitere Bestimmungen des österreichischen Wehrsystems greifen. Die Wehrpflicht in Österreich beschreibt somit den übergeordneten rechtlichen Rahmen, während der Grundwehrdienst lediglich einen konkreten Teil davon darstellt.
Für wen gilt die Wehrpflicht in Österreich?
Die allgemeine Wehrpflicht gilt grundsätzlich für männliche österreichische Staatsbürger. Sie beginnt mit dem vollendeten 17. Lebensjahr. Die Wehrpflicht umfasst unter anderem die Stellungspflicht, die Pflicht zur Leistung des Präsenzdienstes sowie bestimmte Pflichten im Milizstand und Melde- beziehungsweise Bewilligungspflichten. Grundsätzlich endet die Wehrpflicht mit dem vollendeten 50. Lebensjahr. Für bestimmte Personengruppen, darunter Offiziere, Unteroffiziere und bestimmte Spezialkräfte, können längere Zeiträume gelten. In diesen Fällen kann die Wehrpflicht bis zum vollendeten 65. Lebensjahr reichen. Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen Wehrpflicht und Einberufung. Nicht jeder Wehrpflichtige befindet sich während der gesamten Dauer der Wehrpflicht im aktiven Militärdienst. Der sechsmonatige Grundwehrdienst ist ein bestimmter Teil des Wehrsystems.
Ab wann beginnt die Wehrpflicht in Österreich?
Die Wehrpflicht beginnt für männliche österreichische Staatsbürger grundsätzlich mit dem vollendeten 17. Lebensjahr. Ab diesem Zeitpunkt besteht insbesondere die Verpflichtung zur Stellung. Das bedeutet jedoch nicht, dass bereits mit 17 Jahren automatisch der sechsmonatige Grundwehrdienst beginnt. Zunächst wird im Rahmen der Stellung festgestellt, ob die betreffende Person für den Wehrdienst geeignet ist. Eine reguläre Einberufung zum Bundesheer erfolgt grundsätzlich erst ab dem 18. Lebensjahr. Personen ab 17 Jahren können sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig für einen vorzeitigen Präsenz- oder Ausbildungsdienst melden.
Was ist die Stellung?
Die Stellung ist ein verpflichtendes Verfahren, bei dem festgestellt wird, ob eine Person für den Wehrdienst geeignet ist. Dabei werden sowohl gesundheitliche als auch psychologische beziehungsweise körperliche Aspekte berücksichtigt. Die Stellung dauert grundsätzlich zwei Tage. Dabei finden medizinische Untersuchungen und weitere Tests statt. Ziel ist es nicht nur festzustellen, ob eine Person grundsätzlich für den Wehrdienst geeignet ist. Die Ergebnisse sollen auch dabei helfen, geeignete Aufgaben und Funktionen innerhalb des Bundesheeres zu bestimmen. Zur Stellung erhält die betreffende Person eine persönliche Ladung. Darin stehen unter anderem Termin und Ort. Für die Anreise werden entsprechende Regelungen getroffen. Auch eine Unterkunft und Verpflegung können während der Stellung vom Bundesheer bereitgestellt werden.
Was passiert bei der Stellung?
Während der Stellung werden verschiedene Untersuchungen und Tests durchgeführt. Dazu gehören insbesondere medizinische Untersuchungen. Außerdem werden psychologische Tests durchgeführt.
Am Ende des Stellungsverfahrens steht eine Entscheidung über die Tauglichkeit. Dabei sind verschiedene Ergebnisse möglich:
- tauglich
- vorübergehend untauglich
- untauglich
Bei einer vorübergehenden Untauglichkeit kann zu einem späteren Zeitpunkt eine neuerliche Stellung erforderlich sein. Bei einer endgültigen Untauglichkeit erfolgt grundsätzlich weder eine Einberufung zum Wehrdienst noch eine Verpflichtung zum Zivildienst.
Bei festgestellter Tauglichkeit kann anschließend die Einberufung zum Grundwehrdienst erfolgen.
Was bedeutet „tauglich“ in der Wehrpflicht in Österreich?
Das Ergebnis „tauglich“ bedeutet, dass die betreffende Person grundsätzlich für den Wehrdienst geeignet ist. Nach der Feststellung der Tauglichkeit kann die Einberufung zum Grundwehrdienst erfolgen. Zwischen Stellung und Einberufung können mehrere Monate liegen. Nach den Informationen der österreichischen Behörden ist grundsätzlich mit einer Einberufung nach Ablauf von sechs Monaten nach der Stellung zu rechnen, sofern keine andere Regelung greift und kein rechtzeitig eingebrachter Zivildienstantrag vorliegt.
Bereits bei der Stellung können außerdem Wünsche hinsichtlich eines bestimmten Einberufungstermins, eines Dienstortes oder einer Waffengattung geäußert werden. Ein Anspruch darauf, tatsächlich an diesem gewünschten Ort oder in der gewünschten Funktion eingesetzt zu werden, ergibt sich daraus jedoch nicht.
Was bedeutet „vorübergehend untauglich“?
Eine vorübergehende Untauglichkeit bedeutet, dass die betreffende Person zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht für den Wehrdienst geeignet ist. Die Entscheidung ist allerdings nicht endgültig. Nach Ablauf einer von der Stellungskommission bestimmten Frist kann eine neuerliche Stellung stattfinden. Dabei wird erneut geprüft, ob mittlerweile eine ausreichende Tauglichkeit für den Wehrdienst vorliegt.
Was bedeutet „untauglich“?
Bei einer endgültigen Untauglichkeit wird festgestellt, dass die notwendige körperliche oder geistige Eignung für den Wehrdienst nicht gegeben ist. In diesem Fall erfolgt grundsätzlich keine Einberufung zum Grundwehrdienst. Gleichzeitig entsteht auch keine Zivildienstpflicht. Zivildienst ist grundsätzlich als Ersatzdienst für Personen vorgesehen, die nach der Stellung tauglich oder teiltauglich sind und den Wehrdienst aus Gewissensgründen ablehnen.
Wie lange dauert der Grundwehrdienst in Österreich?
Der verpflichtende Grundwehrdienst dauert in Österreich sechs Monate. Das ist die zentrale Antwort auf die häufige Frage nach der Dauer der Wehrpflicht. Dabei muss zwischen der Dauer der Wehrpflicht und der Dauer des Grundwehrdienstes unterschieden werden. Die Wehrpflicht beginnt grundsätzlich mit 17 Jahren und dauert grundsätzlich bis zum 50. Geburtstag. Der Grundwehrdienst selbst dauert dagegen sechs Monate.
Während dieser sechs Monate werden die Grundkenntnisse für den militärischen Dienst vermittelt. Dazu gehören beispielsweise der Umgang mit der persönlichen Ausrüstung, militärische Grundlagen, Orientierung und Verhalten im militärischen Umfeld. Das Bundesheer beschreibt den Grundwehrdienst als militärische Grundausbildung, nach deren Abschluss entsprechende Fähigkeiten für Aufgaben im Bundesheer und auch für Katastrophen- oder Hilfseinsätze im Inland vorhanden sein sollen.
Wie läuft der Grundwehrdienst ab?
Der Grundwehrdienst besteht aus mehreren Ausbildungsabschnitten. Zu Beginn steht die Grundausbildung. Dabei werden militärische Grundlagen vermittelt.
Zu den Inhalten gehören unter anderem:
- militärische Grundkenntnisse
- Umgang mit Ausrüstung
- Verhalten in der Kaserne
- Orientierung im Gelände
- körperliche Ausbildung
- Ausbildung für verschiedene Funktionen
- Vorbereitung auf mögliche Einsätze
Nach der Grundausbildung können je nach Verwendung weitere Ausbildungsschritte folgen. Welche Aufgaben tatsächlich übernommen werden, hängt unter anderem von der Tauglichkeit, der Ausbildung und dem vorgesehenen Einsatzbereich ab.
Wann wird zum Grundwehrdienst einberufen?
Zum Grundwehrdienst können grundsätzlich taugliche männliche österreichische Staatsbürger bis zum 35. Geburtstag einberufen werden. Für bestimmte Situationen und bereits erfolgte Einberufungen bestehen gesetzliche Sonderregelungen. Ein Einberufungsbefehl enthält die wichtigen Angaben zum Antritt des Dienstes. Wer einen solchen Befehl erhält und beispielsweise bereits arbeitet, muss den Arbeitgeber unverzüglich informieren. Auch gegenüber dem Arbeitsmarktservice bestehen entsprechende Informationspflichten, wenn Arbeitslosengeld bezogen wird.
Was passiert mit Ausbildung, Studium oder Lehre?
Die Wehrpflicht kann mit einer schulischen, universitären oder beruflichen Ausbildung zusammentreffen. Für bestimmte Ausbildungswege bestehen Regelungen, durch die eine unmittelbare Einberufung zum Grundwehrdienst ausgeschlossen werden kann. Ein solcher Ausschluss kann insbesondere dann greifen, wenn sich eine taugliche Person nach der erstmaligen Stellung in einer laufenden Schul- oder Hochschulausbildung oder einer sonstigen Berufsvorbereitung befindet. Dazu kann beispielsweise eine Lehre gehören.
Der Ausschluss ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen und Nachweispflichten gebunden. Unter anderem muss der Ausbildungsfortschritt nachgewiesen werden. Die Regelung dient dazu, eine laufende Ausbildung nicht ohne entsprechende gesetzliche Grundlage zu unterbrechen.Damit bedeutet die Wehrpflicht nicht automatisch, dass eine Ausbildung unmittelbar nach der Stellung beendet oder unterbrochen werden muss. Entscheidend sind die konkrete Ausbildung, der Zeitpunkt der Stellung und die gesetzlichen Voraussetzungen.
Kann der Grundwehrdienst verschoben werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Aufschub des Grundwehrdienstes möglich sein. Außerdem gibt es Regelungen für Personen, deren Ausbildung oder besondere persönliche Situation berücksichtigt werden muss. Auch wirtschaftliche und familiäre Gründe können unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung vom Präsenzdienst ermöglichen. Eine solche Befreiung erfolgt jedoch nicht automatisch. Sie muss beantragt werden und die entsprechenden Voraussetzungen müssen nachgewiesen werden. Wer bereits einen Einberufungsbefehl erhalten hat und den Dienst aus einem wichtigen Grund nicht antreten kann, muss dies unverzüglich dem zuständigen Verband mitteilen und den Grund entsprechend nachweisen.
Gibt es einen Zivildienst statt Wehrdienst in Österreich?
Ja. In Österreich besteht die Möglichkeit, statt des Wehrdienstes einen Zivildienst zu leisten. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die betreffende Person den Wehrdienst aus Gewissensgründen ablehnt und eine entsprechende Zivildiensterklärung abgibt. Der Zivildienst ist damit kein vollkommen unabhängiger Dienst neben der Wehrpflicht, sondern ein Wehrersatzdienst. Die Entscheidung für den Zivildienst setzt grundsätzlich eine festgestellte Tauglichkeit beziehungsweise Teiltauglichkeit voraus.
Wie lange dauert der Zivildienst?
Der ordentliche Zivildienst dauert neun Monate. Er ist damit drei Monate länger als der sechsmonatige Grundwehrdienst. Der Zivildienst wird grundsätzlich in einem Stück geleistet. Die Einsatzmöglichkeiten liegen insbesondere in Bereichen, in denen soziale, gesundheitliche oder gesellschaftlich wichtige Aufgaben übernommen werden. Wer sich für den Zivildienst entscheidet, wird damit nicht vollständig von den Pflichten des Wehrsystems befreit. Vielmehr wird der militärische Wehrdienst durch den gesetzlich vorgesehenen Ersatzdienst ersetzt.
Wie beantragt man Zivildienst?
Wer Zivildienst leisten möchte, muss eine Zivildiensterklärung abgeben. Dafür gelten bestimmte Fristen. Nach der erstmaligen Feststellung der Tauglichkeit besteht grundsätzlich mindestens sechs Monate Zeit für die Abgabe der Erklärung. Darüber hinaus kann die Erklärung bis spätestens drei Tage vor der Zustellung eines Einberufungsbefehls zum Präsenzdienst abgegeben werden. Die Fristen sind besonders wichtig, weil eine verspätete Erklärung dazu führen kann, dass der Grundwehrdienst angetreten werden muss.
Wehrdienst oder Zivildienst: Was ist der Unterschied?
Die beiden Dienste unterscheiden sich vor allem hinsichtlich Aufgabenbereich und Dauer.
| Merkmal | Grundwehrdienst | Zivildienst |
|---|---|---|
| Dauer | 6 Monate | 9 Monate |
| Bereich | Bundesheer | Zivildiensteinrichtungen |
| Grundlage | Wehrpflicht | Wehrersatzdienst |
| Voraussetzung | Tauglichkeit | Tauglichkeit/Teiltauglichkeit + Zivildiensterklärung |
| Tätigkeit | Militärische Ausbildung und Aufgaben | Zivile beziehungsweise soziale Aufgaben |
| Waffendienst | Bestandteil militärischer Ausbildung | Kein Wehrdienst |
| Beginn der Entscheidung | Nach bzw. im Zusammenhang mit der Tauglichkeitsfeststellung | Zivildiensterklärung innerhalb der gesetzlichen Fristen |
Der Zivildienst ist damit keine einfache Verkürzung oder Befreiung von der Wehrpflicht. Er stellt einen eigenständigen Ersatzdienst dar.
Was machen Zivildiener?
Zivildiener werden in unterschiedlichen Einrichtungen eingesetzt. Die konkreten Aufgaben hängen von der jeweiligen Einrichtung und dem Tätigkeitsbereich ab.
Mögliche Bereiche sind beispielsweise:
- Rettungswesen
- Sozial- und Behindertenhilfe
- Betreuung
- Krankenanstalten
- Katastrophenhilfe
- Kinder- und Jugendbetreuung
- Unterstützung im sozialen Bereich
Zivildienstleistende dürfen grundsätzlich nur für Hilfsdienste unter entsprechender Anleitung, Beaufsichtigung und Verantwortung eingesetzt werden. Die konkrete Tätigkeit richtet sich nach der jeweiligen Zivildiensteinrichtung.
Gibt es eine Wehrpflicht in Österreich für Fraue?
Nein. Für Frauen besteht in Österreich keine allgemeine Wehrpflicht. Frauen können sich jedoch freiwillig für einen Dienst beim Bundesheer entscheiden. Das österreichische Bundesheer bietet Frauen verschiedene Möglichkeiten für eine militärische Laufbahn beziehungsweise einen freiwilligen Dienst. Damit unterscheidet sich die Situation von Männern: Für männliche österreichische Staatsbürger besteht die gesetzliche Wehrpflicht, während Frauen freiwillig einen militärischen Dienst aufnehmen können.
Was passiert, wenn die Stellung versäumt wird?
Die Teilnahme an der Stellung ist grundsätzlich verpflichtend. Eine Ladung zur Stellung kann daher nicht einfach ignoriert werden. Kann ein Termin aus schwerwiegenden persönlichen Gründen, beispielsweise wegen Krankheit oder eines unaufschiebbaren Termins, nicht wahrgenommen werden, muss die zuständige Stelle kontaktiert und ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden. Wer der Ladung ohne ausreichenden Grund nicht folgt, begeht grundsätzlich eine Verwaltungsübertretung. Das Bundesheer weist auf eine mögliche Geldstrafe von bis zu 7.000 Euro hin. Deshalb sollte eine Ladung zur Stellung ernst genommen werden. Bei Verhinderung ist es sinnvoll, sich möglichst frühzeitig an die zuständige Ergänzungsabteilung zu wenden.
Was kostet der Grundwehrdienst?
Während des Grundwehrdienstes erhalten Wehrpflichtige finanzielle Leistungen. Die Beträge werden regelmäßig angepasst. Nach dem Stand vom 1. Juli 2026 beträgt das Monatsgeld für Grundwehrdiener 297,99 Euro. Hinzu kommt eine monatliche Grundvergütung von 327,58 Euro. Je nach Dienstgrad können zusätzliche Dienstgradzulagen hinzukommen. Unter bestimmten Voraussetzungen können außerdem weitere Leistungen in Betracht kommen. Dazu gehören beispielsweise Familien- beziehungsweise Partnerunterhalt oder eine Wohnkostenbeihilfe. Die konkrete Höhe und der Anspruch auf zusätzliche Leistungen hängen von der jeweiligen persönlichen und wirtschaftlichen Situation sowie den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Was passiert mit der Wohnung während des Grundwehrdienstes?
Wer während des Grundwehrdienstes weiterhin eine eigene Wohnung finanzieren muss, kann unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Wohnkostenbeihilfe haben. Dabei geht es um notwendige Kosten, die während des Grundwehrdienstes für die Beibehaltung einer eigenen Wohnung entstehen. Die Leistung ist an Voraussetzungen gebunden und wird nicht automatisch jedem Wehrpflichtigen gewährt. Auch bei bestehenden Unterhaltspflichten können besondere Unterstützungsleistungen vorgesehen sein.
Welche Rechte bestehen gegenüber dem Arbeitgeber?
Die Einberufung zum Grundwehrdienst betrifft häufig Personen, die bereits eine Beschäftigung aufgenommen haben. Deshalb gibt es spezielle Regelungen zum Schutz des Arbeitsverhältnisses. Erhält ein Arbeitnehmer einen Einberufungsbefehl, muss er den Arbeitgeber unverzüglich informieren. Für das Arbeitsverhältnis gelten während des Präsenzdienstes besondere gesetzliche Bestimmungen. Auch bei einer laufenden Ausbildung oder einem Studium können besondere Regelungen greifen. Entscheidend ist jeweils die konkrete Situation.
Was bedeutet die Wehrpflicht nach dem Grundwehrdienst?
Mit dem Ende der sechsmonatigen Grundwehrdienstzeit verschwinden nicht automatisch sämtliche militärischen Verpflichtungen. Das österreichische Wehrsystem unterscheidet unter anderem zwischen Präsenzstand, Milizstand und Reservestand. Nach dem Grundwehrdienst kann eine Person beispielsweise dem Milizstand angehören. Milizübungen dienen dazu, bereits erworbene militärische Fähigkeiten zu erhalten und zu vertiefen. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, sich freiwillig für Milizübungen zu melden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Wehrpflichtige jedoch auch zu Milizübungen verpflichtet werden, wenn nicht genügend Freiwillige für bestimmte Kaderfunktionen zur Verfügung stehen.
Was ist die Miliz?
Die Miliz ist ein Teil des österreichischen Wehrsystems. Sie umfasst Wehrpflichtige, die ihren Grundwehrdienst vollständig geleistet haben und nicht dem Reservestand angehören. Milizsoldaten sind damit nicht dauerhaft im Kasernendienst. Sie können jedoch zu entsprechenden Übungen oder im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen zu bestimmten militärischen Leistungen herangezogen werden. Milizübungen haben unter anderem den Zweck, die im Grundwehrdienst erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Was gilt für Österreicher im Ausland?
Auch österreichische Staatsbürger, die dauerhaft oder vorübergehend im Ausland leben, können von der Wehrpflicht betroffen sein. Für stellungspflichtige Österreicher im Ausland gelten besondere Meldepflichten. Das Bundesheer weist darauf hin, dass sich Betroffene bei einer österreichischen Vertretungsbehörde wie einer Botschaft oder einem Konsulat melden müssen. Eine Stellung selbst wird im Ausland grundsätzlich nicht durchgeführt. Bei einer späteren Rückkehr nach Österreich bestehen weitere Meldepflichten. Für im Ausland lebende österreichische Staatsbürger ist es daher wichtig, die jeweiligen Vorgaben frühzeitig zu prüfen.
Was gilt bei Doppel- oder Mehrfachstaatsbürgerschaften?
Bei einer Doppel- oder Mehrfachstaatsbürgerschaft können besondere Regelungen gelten. Entscheidend ist unter anderem, welche Staatsangehörigkeiten bestehen, wo der gewöhnliche Aufenthalt liegt und ob bereits in einem anderen Staat Militärdienst geleistet wurde. Deshalb lässt sich die Frage bei mehreren Staatsbürgerschaften nicht pauschal beantworten. Für den jeweiligen Einzelfall sind die österreichischen gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls internationale Vereinbarungen zu berücksichtigen.
Kann man vom Präsenzdienst befreit werden?
Eine Befreiung vom Präsenzdienst ist im Rahmen der Wehrpflicht in Österreich unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Taugliche Wehrpflichtige können einen Antrag stellen, wenn besonders berücksichtigungswürdige wirtschaftliche oder familiäre Interessen vorliegen und einer Befreiung keine zwingenden militärischen Erfordernisse entgegenstehen. Die jeweiligen Gründe müssen entsprechend nachgewiesen werden. Eine Befreiung erfolgt daher nicht automatisch, nur weil der Grundwehrdienst mit beruflichen, familiären oder privaten Verpflichtungen kollidiert. Darüber hinaus können auch öffentliche oder gesamtwirtschaftliche Interessen eine Befreiung rechtfertigen. In bestimmten gesetzlich vorgesehenen Fällen kann die Befreiung zudem von Amts wegen erfolgen.
Kann man freiwillig länger beim Bundesheer bleiben?
Ja. Neben dem verpflichtenden Grundwehrdienst gibt es Möglichkeiten, länger beim Bundesheer zu dienen. Männer können beispielsweise einen Ausbildungsdienst absolvieren. Auch Frauen können sich freiwillig für einen Ausbildungsdienst entscheiden. Der Ausbildungsdienst bietet unter anderem Möglichkeiten für weiterführende militärische Ausbildungen und eine längerfristige Tätigkeit beim Bundesheer. Nach Angaben des Bundesheeres kann der Ausbildungsdienst für Männer und Frauen grundsätzlich mindestens zwölf Monate dauern und verlängert werden. Damit endet eine militärische Laufbahn nicht zwingend nach den sechs Monaten Grundwehrdienst.
Welche Aufgaben hat das Bundesheer?
Das österreichische Bundesheer erfüllt unterschiedliche Aufgaben. Neben der militärischen Landesverteidigung spielt insbesondere die Unterstützung bei Katastrophen und anderen Hilfseinsätzen im Inland eine Rolle. Während des Grundwehrdienstes werden daher nicht ausschließlich militärische Fähigkeiten vermittelt. Die Ausbildung soll auch darauf vorbereiten, bei entsprechenden Einsätzen innerhalb Österreichs unterstützen zu können. Welche konkrete Verwendung ein Grundwehrdiener erhält, hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem von der Tauglichkeit und der vorgesehenen Funktion.
Warum gibt es eine Wehrpflicht in Österreich?
Die Wehrpflicht ist in Österreich verfassungsrechtlich verankert. Das österreichische Wehrsystem basiert auf der allgemeinen Wehrpflicht für männliche Staatsbürger. Gleichzeitig sieht die österreichische Rechtsordnung für Personen, die den Wehrdienst aus Gewissensgründen ablehnen, die Möglichkeit eines Ersatzdienstes vor. Der Zivildienst erfüllt dabei die Funktion eines Wehrersatzdienstes. Die konkrete Ausgestaltung der Wehrpflicht ist damit Teil des österreichischen Verfassungs- und Wehrrechts.
Wehrpflicht in Österreich: Die wichtigsten Altersgrenzen
Bei den Altersangaben kommt es darauf an, über welchen Teil der Wehrpflicht gesprochen wird.
Mit 17 Jahren:
Die Wehrpflicht beginnt grundsätzlich. Damit beginnt auch die Stellungspflicht.
Ab 18 Jahren:
Eine reguläre Einberufung zum Bundesheer ist grundsätzlich möglich, sofern die entsprechende Tauglichkeit festgestellt wurde.
Bis 35 Jahre:
Bis zum 35. Geburtstag kann grundsätzlich eine Einberufung zum Grundwehrdienst erfolgen.
Bis 50 Jahre:
Die allgemeine Wehrpflicht dauert grundsätzlich bis zum vollendeten 50. Lebensjahr.
Bis 65 Jahre:
Für bestimmte Personengruppen gelten längere Wehrpflichtzeiten. Dazu können insbesondere bestimmte Offiziere, Unteroffiziere und Spezialkräfte gehören. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil häufig angenommen wird, die Wehrpflicht dauere lediglich sechs Monate. Tatsächlich beziehen sich sechs Monate nur auf die Dauer des Grundwehrdienstes.
Wehrpflicht in Österreich und Zivildienst im Vergleich
Für viele Betroffene stellt sich nach der Stellung die Frage, welcher Dienst tatsächlich geleistet wird. Die wesentlichen Unterschiede sind schnell zusammengefasst:
Grundwehrdienst:
- sechs Monate Dauer
- militärische Ausbildung
- Dienst beim österreichischen Bundesheer
- militärische Ausrüstung und entsprechende Ausbildung
- mögliche weitere Verpflichtungen im Wehrsystem
Zivildienst:
- neun Monate Dauer
- zivile beziehungsweise soziale Tätigkeiten
- Ersatzdienst aus Gewissensgründen
- Einsatz in anerkannten Zivildiensteinrichtungen
- keine militärische Ausbildung als Zivildiener
Der Zivildienst ersetzt den Grundwehrdienst, beseitigt aber nicht die grundsätzliche rechtliche Bedeutung der Wehrpflicht.
Was sollte nach der Stellung beachtet werden?
Nach der Stellung sollte die Tauglichkeitsbescheinigung sorgfältig aufbewahrt werden. Bei einer Feststellung der Tauglichkeit können anschließend weitere Schritte folgen. Wer eine Zivildiensterklärung abgeben möchte, sollte insbesondere die dafür geltenden Fristen beachten. Wer einen Einberufungsbefehl erhält, muss die darin genannten Angaben beachten und gegebenenfalls Arbeitgeber oder andere zuständige Stellen informieren. Auch Veränderungen des Gesundheitszustands zwischen Stellung und Einberufung können relevant sein. Wenn beispielsweise nach der Stellung eine schwere Erkrankung oder ein schwerer Unfall eintritt, kann eine neuerliche Beurteilung der Tauglichkeit beantragt werden.
FAQ: Häufige Fragen zur Wehrpflicht in Österreich

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Gibt es eine Wehrpflicht in Österreich?
Ja. In Österreich besteht eine allgemeine Wehrpflicht für männliche österreichische Staatsbürger. Sie beginnt grundsätzlich mit dem vollendeten 17. Lebensjahr und umfasst neben der Stellungspflicht weitere militärische Pflichten.
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Wie lange dauert die Wehrpflicht in Österreich?
Die Wehrpflicht selbst dauert grundsätzlich wesentlich länger als der Grundwehrdienst. Sie beginnt mit dem vollendeten 17. Lebensjahr und endet grundsätzlich mit dem vollendeten 50. Lebensjahr. Der verpflichtende Grundwehrdienst dauert hingegen sechs Monate.
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Wie lange dauert der Grundwehrdienst in Österreich?
Der Grundwehrdienst dauert sechs Monate. In dieser Zeit werden die grundlegenden militärischen Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt.
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Müssen Frauen in Österreich zum Bundesheer?
Nein. Frauen unterliegen keiner allgemeinen Wehrpflicht. Sie können freiwillig einen Dienst beim österreichischen Bundesheer leisten.
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Wann findet die Stellung statt?
Die Wehrpflicht beginnt grundsätzlich mit dem 17. Geburtstag. Ab diesem Zeitpunkt besteht die Stellungspflicht. Die Stellung dient dazu, die körperliche und geistige Eignung für den Wehrdienst festzustellen.
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Was passiert, wenn die Stellung nicht bestanden wird?
Bei der Stellung wird zwischen verschiedenen Ergebnissen unterschieden. Eine Person kann als tauglich, vorübergehend untauglich oder untauglich eingestuft werden. Bei vorübergehender Untauglichkeit kann später eine neuerliche Untersuchung stattfinden. Bei endgültiger Untauglichkeit erfolgt grundsätzlich keine Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst.
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Kann statt des Bundesheeres Zivildienst geleistet werden?
Ja. Wer den Wehrdienst aus Gewissensgründen ablehnt, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Zivildiensterklärung abgeben und anschließend Zivildienst leisten.
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Kann statt des Bundesheeres Zivildienst geleistet werden?
Ja. Wer den Wehrdienst aus Gewissensgründen ablehnt, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Zivildiensterklärung abgeben und anschließend Zivildienst leisten.
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Bis zu welchem Alter kann man zum Grundwehrdienst einberufen werden?
Taugliche männliche österreichische Staatsbürger können grundsätzlich bis zum 35. Geburtstag zum Grundwehrdienst einberufen werden.
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Was passiert nach dem Grundwehrdienst?
Nach dem Grundwehrdienst können weitere Verpflichtungen innerhalb des Wehrsystems bestehen. Beispielsweise kann eine Zugehörigkeit zum Milizstand folgen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Milizübungen vorgesehen sein.
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Wie viel Geld bekommt ein Grundwehrdiener?
Nach dem Stand vom 1. Juli 2026 beträgt das Monatsgeld 297,99 Euro. Zusätzlich gibt es eine monatliche Grundvergütung von 327,58 Euro. Je nach Dienstgrad können weitere Zulagen hinzukommen.
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Kann die Wehrpflicht in Österreich aus beruflichen Gründen verschoben werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Einberufung zum Wehrdienst in Österreich aufgeschoben werden. Dabei können beispielsweise eine laufende Ausbildung oder andere gesetzlich anerkannte Gründe eine Rolle spielen. Ein Aufschub muss entsprechend beantragt und bewilligt werden.
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Was gilt beim Wehrdienst in Österreich für Doppelstaatsbürger?
Beim Wehrdienst in Österreich können für Personen mit österreichischer und einer weiteren Staatsangehörigkeit besondere Regelungen gelten. Entscheidend sind unter anderem das jeweilige Abkommen und die konkreten staatsbürgerlichen Verhältnisse. Deshalb sollte die zuständige österreichische Behörde im Einzelfall geprüft werden.
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Kann man den Wehrdienst in Österreich freiwillig verlängern?
Der Grundwehrdienst dauert grundsätzlich sechs Monate. Darüber hinaus bestehen verschiedene Möglichkeiten, freiwillig weitere militärische Dienste zu leisten. Dazu gehören beispielsweise Tätigkeiten im Milizsystem oder weitere Ausbildungen beim Bundesheer.
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Was ist der Unterschied zwischen Wehrdienst und Wehrpflicht in Österreich?
Die Wehrpflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung, der männliche österreichische Staatsbürger unterliegen. Der Wehrdienst in Österreich ist dagegen die konkrete militärische Dienstleistung, zu der beispielsweise der sechsmonatige Grundwehrdienst gehört. Die Wehrpflicht umfasst damit einen längeren Zeitraum als den tatsächlichen Grundwehrdienst.
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Welche Aufgaben übernimmt ein Grundwehrdiener?
Während des Grundwehrdienstes werden unter anderem militärische Grundkenntnisse, körperliche Ausbildung, Verhalten im Dienst und der Umgang mit militärischer Ausrüstung vermittelt. Die konkreten Aufgaben hängen vom Einsatzbereich und der jeweiligen Ausbildung ab.
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Gibt es beim Wehrdienst in Österreich auch eine Miliz?
Ja. Nach dem Grundwehrdienst können taugliche Personen dem Milizstand angehören. Die Miliz ist ein Bestandteil des österreichischen Bundesheeres und kann unter bestimmten Voraussetzungen zu Übungen oder anderen militärischen Leistungen herangezogen werden.
-
Wie lange dauert die Stellung bei der Wehrpflicht in Österreich?
Die Stellung im Rahmen der Wehrpflicht in Österreich dauert normalerweise etwa eineinhalb Tage. Dabei werden medizinische und psychologische Untersuchungen durchgeführt. Ziel ist es, die Eignung für den Wehrdienst festzustellen
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Gibt es bei der Wehrpflicht in Österreich Fahrtkosten zur Stellung zurück?
Bei der Wehrpflicht in Österreich haben Stellungspflichtige grundsätzlich Anspruch auf Ersatz der notwendigen Fahrtkosten. Für die Dauer der Stellung bestehen außerdem Ansprüche auf unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung.
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Kann bei der Wehrpflicht in Österreich eine Wunschkaserne angegeben werden?
Bei der Wehrpflicht in Österreich kann bereits bei der Stellung eine bevorzugte Truppe oder Kaserne angegeben werden. Eine entsprechende Begründung kann dabei berücksichtigt werden. Einen Anspruch auf den gewünschten Dienstort gibt es dadurch jedoch nicht.
Fazit

Fazit
Die Wehrpflicht in Österreich ist ein fester Bestandteil des österreichischen Wehrsystems und betrifft grundsätzlich männliche österreichische Staatsbürger. Sie beginnt mit dem vollendeten 17. Lebensjahr und umfasst deutlich mehr als den eigentlichen Grundwehrdienst. Für Betroffene ist daher wichtig, frühzeitig zu wissen, welche Pflichten mit der Wehrpflicht in Österreich verbunden sind und welche Fristen eingehalten werden müssen. Ein zentraler Schritt ist die Stellung. Dabei wird festgestellt, ob eine Person für den Wehrdienst geeignet ist. Wer als tauglich eingestuft wird, kann grundsätzlich zum sechsmonatigen Grundwehrdienst einberufen werden. Die Wehrpflicht in Österreich endet jedoch nicht automatisch nach diesen sechs Monaten. Je nach Situation können weitere Verpflichtungen innerhalb des österreichischen Wehrsystems bestehen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Miliz.
Neben dem Grundwehrdienst gibt es bei der Wehrpflicht in Österreich auch die Möglichkeit, einen gesetzlich vorgesehenen Ersatzdienst zu leisten. Wer den Wehrdienst aus Gewissensgründen ablehnt, kann unter den entsprechenden Voraussetzungen eine Zivildiensterklärung abgeben und anschließend Zivildienst leisten. Dieser dauert grundsätzlich neun Monate. Frauen unterliegen hingegen keiner allgemeinen Wehrpflicht, können sich jedoch freiwillig für einen Dienst beim österreichischen Bundesheer entscheiden.
Auch persönliche, berufliche und familiäre Situationen können im Zusammenhang mit der Wehrpflicht in Österreich eine Rolle spielen. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können beispielsweise Aufschübe oder Befreiungen vom Präsenzdienst möglich sein. Dabei müssen die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt und entsprechende Nachweise erbracht werden. Ein beruflicher oder privater Nachteil allein führt jedoch nicht automatisch zu einer Befreiung.
Wer von der Wehrpflicht in Österreich betroffen ist, sollte außerdem die Bedeutung der Stellung, der Tauglichkeitsentscheidung und des Einberufungsbefehls kennen. Auch Regelungen zu Ausbildung, Beruf, finanziellen Unterstützungen und möglichen weiteren Verpflichtungen können relevant sein. Die konkreten Regelungen hängen vom jeweiligen Einzelfall und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ab.
Insgesamt umfasst die Wehrpflicht in Österreich ein komplexes System aus Stellung, Grundwehrdienst und weiteren möglichen Verpflichtungen. Gleichzeitig bestehen gesetzlich geregelte Alternativen und Ausnahmen für bestimmte Situationen. Da sich Vorschriften, Beträge und organisatorische Vorgaben ändern können, sollten aktuelle Informationen zur Wehrpflicht in Österreich immer direkt beim österreichischen Bundesheer und den zuständigen Behörden geprüft werden. So lassen sich Fristen, Voraussetzungen und persönliche Verpflichtungen zuverlässig nachvollziehen.








