- Wie hoch ist die Promillegrenze in Österreich?
- Gilt die 0,5-Promille-Grenze für alle?
- Warum gibt es unterschiedliche Promillegrenzen?
- Welche Strafen drohen ab 0,5 Promille?
- Was passiert ab 0,8 Promille?
- Was droht ab 1,2 Promille?
- Was gilt ab 1,6 Promille?
- Promillegrenze und Atemalkohol: Was bedeutet mg/l?
- Wie viel Alkohol entspricht 0,5 Promille?
- Kann man am nächsten Morgen noch Alkohol im Blut haben?
- Alkohol und Autofahren: Welche Faktoren sind besonders wichtig?
- Promillegrenze in Österreich im Vergleich zu Deutschland
- Promillegrenze in der Schweiz
- Alkoholgrenze in Großbritannien
- Gibt es in Europa eine einheitliche Promillegrenze?
- Promillegrenze beim Fahrrad in Österreich
- Was passiert bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss?
- Was sollte bei einer Verkehrskontrolle beachtet werden?
- Promillegrenze für Motorradfahrer
- Promillegrenze für Lkw- und Busfahrer
- Promillegrenze und Urlaub in Österreich
- Warum „unter 0,5 Promille“ nicht automatisch sicher bedeutet
- Die wichtigsten Promillegrenzen in Österreich im Überblick
- Fazit: Die Promillegrenze in Österreich sollte nicht ausgereizt werden

Alkohol am Steuer gehört zu den wichtigsten Themen im österreichischen Straßenverkehr. Die Promillegrenze legt fest, wie viel Alkohol sich Autofahrer höchstens im Blut befinden lassen dürfen. Allerdings gilt die allgemeine Grenze nicht für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen. Für Fahranfänger, bestimmte Führerscheinklassen und einige weitere Gruppen gelten strengere Vorgaben.
Wer in Österreich mit Alkohol im Blut ein Fahrzeug lenkt, muss außerdem mit empfindlichen Geldstrafen, Vormerkungen und – abhängig vom gemessenen Wert – einem Führerscheinentzug rechnen. Besonders wichtig ist deshalb, die unterschiedlichen Grenzwerte und Rechtsfolgen zu kennen. Auch im europäischen Ausland gelten teilweise andere Vorschriften. Wer beispielsweise von Deutschland nach Österreich, in die Schweiz oder nach Großbritannien fährt, sollte sich deshalb nicht ausschließlich an den Regeln des eigenen Landes orientieren.
Wie hoch ist die Promillegrenze in Österreich?
Für die meisten Autofahrer gilt in Österreich eine gesetzliche Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkohol im Blut. Sobald der Wert 0,5 Promille erreicht oder überschreitet, liegt bei diesen Fahrzeuglenkern ein Verstoß vor.
Die Regel lässt sich vereinfacht so zusammenfassen:
| Alkoholgehalt im Blut | Mögliche Folge in Österreich |
|---|---|
| Unter 0,5 Promille | Für gewöhnliche Pkw-Lenker grundsätzlich unterhalb der allgemeinen Grenze |
| 0,5 bis unter 0,8 Promille | Geldstrafe und Vormerkung |
| 0,8 bis unter 1,2 Promille | Geldstrafe, Führerscheinentzug und weitere Maßnahmen |
| 1,2 bis unter 1,6 Promille | Höhere Geldstrafe, mindestens vier Monate Entzug und weitere Maßnahmen |
| Ab 1,6 Promille | Noch höhere Geldstrafe, mindestens sechs Monate Entzug und weitere Maßnahmen |
Die konkrete Rechtsfolge hängt nicht nur vom Alkoholwert, sondern auch von den Umständen und der jeweiligen Führerscheinsituation ab. Die Werte in der Tabelle beziehen sich auf die in Österreich geltenden Regelungen für Alkohol am Steuer. Wichtig ist außerdem: 0,5 Promille bedeutet nicht, dass Autofahren bis zu diesem Wert sicher oder empfehlenswert ist. Alkohol kann Reaktionsfähigkeit, Aufmerksamkeit und Einschätzungsvermögen bereits unterhalb einer gesetzlichen Grenze beeinträchtigen.
Gilt die 0,5-Promille-Grenze für alle?
Nein. In Österreich gibt es für bestimmte Fahrer deutlich strengere Regeln. Für mehrere Gruppen gilt eine Grenze von 0,1 Promille.
Dazu gehören unter anderem:
- Besitzer eines Probeführerscheins
- Lenker von Fahrzeugen der Klassen C und D
- bestimmte junge Lenker bei den Führerscheinklassen AM und F
- Personen während bestimmter Ausbildungs- und Übungsfahrten
- Lenker bei Schülertransporten
Bei der Klasse C und D gilt die 0,1-Promille-Grenze grundsätzlich für die Inbetriebnahme und das Lenken entsprechender Fahrzeuge. Bei Klasse F gilt sie für unter 20-Jährige. Auch für die Klasse AM besteht bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres die strengere Grenze.
Promillegrenze für Fahranfänger
Eine besondere Bedeutung hat die Regelung für den Probeführerschein. In Österreich gilt grundsätzlich eine dreijährige Probezeit. Während dieser Zeit liegt die Alkoholgrenze nicht bei 0,5, sondern bei 0,1 Promille. Wird während der Probezeit gegen diese Grenze verstoßen, kann die Behörde eine Nachschulung anordnen. Außerdem kann sich die Probezeit verlängern. Bei weiteren Verstößen können zusätzliche Untersuchungen und Maßnahmen folgen. Das bedeutet: Wer gerade den Führerschein erworben hat, sollte nicht davon ausgehen, dass die allgemeine 0,5-Promille-Grenze für ihn gilt.
Warum gibt es unterschiedliche Promillegrenzen?
Die unterschiedlichen Grenzwerte sollen bestimmte Gruppen besonders berücksichtigen. Berufliche Fahrer tragen beispielsweise eine besondere Verantwortung, weil sie häufig große oder schwere Fahrzeuge führen beziehungsweise viele Personen transportieren. Auch Fahranfänger unterliegen strengeren Regeln. Während der Probezeit gilt deshalb die 0,1-Promille-Grenze. Damit unterscheidet sich Österreich von Ländern, in denen für bestimmte Gruppen andere Grenzwerte vorgesehen sind. Die Europäische Kommission weist ebenfalls darauf hin, dass die gesetzlichen Alkoholgrenzen innerhalb Europas nicht einheitlich sind und für Fahranfänger oder Berufskraftfahrer teilweise zusätzliche beziehungsweise niedrigere Grenzwerte gelten.
Welche Strafen drohen ab 0,5 Promille?
Zwischen 0,5 und weniger als 0,8 Promille handelt es sich in Österreich um ein Vormerkdelikt. Die Geldstrafe beträgt nach den Angaben des österreichischen Behördenportals 300 bis 3.700 Euro, Zusätzlich wird das Verkehrsdelikt im Führerscheinregister vorgemerkt. Das österreichische Vormerksystem sieht bei entsprechenden Verkehrsverstößen mehrere Stufen vor.
Bei einem ersten Vormerkdelikt erfolgt grundsätzlich eine Vormerkung. Bei einem weiteren relevanten Verstoß können Maßnahmen wie Nachschulung, Perfektionsfahrt oder Fahrsicherheitstraining angeordnet werden. Beim dritten entsprechenden Verstoß innerhalb des maßgeblichen Zeitraums kann der Führerschein für mindestens drei Monate entzogen werden. Damit kann auch eine Fahrt mit einem Alkoholwert unterhalb von 0,8 Promille bereits spürbare rechtliche Konsequenzen haben.
Was passiert ab 0,8 Promille?
Ab 0,8 Promille wird es deutlich ernster. Nach Angaben des österreichischen Behördenportals und des ÖAMTC ist ab diesem Wert ein Führerscheinentzug vorgesehen. Für einen Alkoholwert von 0,8 bis unter 1,2 Promille sieht die aktuelle Rechtslage eine Geldstrafe von 800 bis 3.700 Euro und einen Führerscheinentzug von mindestens einem Monat vor. Hinzu können weitere Maßnahmen kommen. Beim ersten entsprechenden Verstoß ist beispielsweise ein Verkehrscoaching vorgesehen. Die genaue Dauer des Entzugs kann bei Wiederholungen oder zusätzlichen Umständen höher ausfallen.
Was droht ab 1,2 Promille?
Bei 1,2 bis unter 1,6 Promille steigen die Konsequenzen nochmals deutlich. Hier beträgt die Geldstrafe 1.200 bis 4.400 Euro. Zusätzlich wird die Lenkberechtigung für mindestens vier Monate entzogen. Außerdem sind weitere Maßnahmen wie eine Nachschulung vorgesehen. Bei diesen Alkoholwerten geht es daher längst nicht mehr lediglich um eine Geldstrafe.
Was gilt ab 1,6 Promille?
Ab 1,6 Promille sieht Österreich nochmals strengere Folgen vor. Die Geldstrafe liegt zwischen 1.600 und 5.900 Euro, der Führerschein wird für mindestens sechs Monate entzogen. Zusätzlich sind unter anderem Nachschulung, amtsärztliche Untersuchung und eine verkehrspsychologische Stellungnahme vorgesehen. Auch die Verweigerung einer Atemluftuntersuchung kann erhebliche rechtliche Folgen haben. Der ÖAMTC führt sie ebenfalls im Zusammenhang mit der mindestens sechsmonatigen Entziehung der Lenkberechtigung und den weiteren Maßnahmen an.
Promillegrenze und Atemalkohol: Was bedeutet mg/l?
Bei einer Verkehrskontrolle kann Alkohol nicht nur über eine Blutprobe festgestellt werden. Eine wichtige Rolle spielt die Atemalkoholmessung. In Österreich gilt dabei grundsätzlich die Umrechnung: 0,25 mg/l Atemalkohol entsprechen 0,5 Promille Blutalkohol. Der Atemalkoholwert wird dafür mit zwei multipliziert. Das ist wichtig, weil bei einer Kontrolle unterschiedliche Messwerte genannt werden können. Ein Wert in mg/l darf deshalb nicht mit einem Promillewert gleichgesetzt werden.
Beispielsweise entspricht:
- 0,10 mg/l Atemalkohol ungefähr 0,2 Promille
- 0,25 mg/l Atemalkohol ungefähr 0,5 Promille
- 0,40 mg/l Atemalkohol ungefähr 0,8 Promille
Die Umrechnung dient der Einordnung. Für die konkrete rechtliche Beurteilung ist das jeweils angewendete Messverfahren maßgeblich.
Wie viel Alkohol entspricht 0,5 Promille?
Eine häufige Frage lautet, wie viele Gläser Bier, Wein oder Schnaps bis zur gesetzlichen Promillegrenze möglich sind. Eine verlässliche pauschale Antwort gibt es darauf nicht. Wie hoch die Blutalkoholkonzentration ausfällt, hängt unter anderem von Körpergewicht, Geschlecht, Alter, individueller Verstoffwechselung, Trinkgeschwindigkeit, Alkoholmenge und aufgenommener Nahrung ab. Auch der Zeitraum zwischen Alkoholkonsum und Messung spielt eine Rolle. Deshalb kann nicht seriös gesagt werden: „Ein Bier entspricht immer 0,3 Promille“ oder „Zwei Gläser Wein sind noch erlaubt“.
Das österreichische Recht knüpft an den tatsächlich festgestellten Alkoholwert und die jeweilige Fahrergruppe an – nicht an eine bestimmte Anzahl von Getränken. Wer noch fahren muss, sollte deshalb nicht versuchen, die gesetzliche Promillegrenze auszureizen.
Kann man am nächsten Morgen noch Alkohol im Blut haben?
Ja. Alkohol wird nicht sofort nach dem letzten Getränk vollständig abgebaut. Wer beispielsweise am Abend mehrere alkoholische Getränke konsumiert hat, kann am nächsten Morgen noch Alkohol im Körper haben. Schlaf, Kaffee, kalte Duschen oder ein Frühstück beschleunigen den Abbau nicht in einer Weise, die eine sichere Berechnung ermöglichen würde.
Gerade nach Feiern, Hochzeiten, Veranstaltungen oder einem Abend in einem Gasthaus sollte deshalb nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass am nächsten Morgen wieder vollständig nüchtern gefahren werden kann. Ein subjektives Gefühl von Nüchternheit ist kein zuverlässiger Maßstab.
Alkohol und Autofahren: Welche Faktoren sind besonders wichtig?
Bei der Entscheidung, ob nach Alkoholkonsum noch gefahren werden kann, spielt nicht nur der gesetzliche Grenzwert eine Rolle.
Wichtig sind insbesondere:
- Menge des konsumierten Alkohols
- Alkoholgehalt des Getränks
- Zeitraum des Konsums
- Körpergewicht
- individuelle Stoffwechselrate
- aufgenommene Nahrung
- Zeit seit dem letzten Getränk
- Müdigkeit und körperliche Verfassung
- Medikamente oder andere Substanzen
Schon geringe Mengen Alkohol können die Fähigkeit zum sicheren Fahren beeinträchtigen. Die britische Verkehrssicherheitsbehörde weist beispielsweise ausdrücklich darauf hin, dass Alkohol auch unterhalb der jeweiligen gesetzlichen Grenze die Fahrfähigkeit beeinflussen kann. Die gesetzliche Grenze sollte deshalb nicht als persönliche „Trinkmenge“ verstanden werden.
Promillegrenze in Österreich im Vergleich zu Deutschland
Für deutsche Autofahrer ist die österreichische Regelung besonders interessant, weil die allgemeine Grenze ähnlich ist. In Deutschland gilt grundsätzlich ebenfalls eine 0,5-Promille-Grenze beziehungsweise eine Grenze von 0,25 mg/l Atemalkohol für die entsprechende Ordnungswidrigkeit. Das ist in § 24a Straßenverkehrsgesetz geregelt. Allerdings gibt es auch in Deutschland strengere Regeln für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren. Hier gilt ein grundsätzliches Alkoholverbot. Damit ist die Situation in Österreich und Deutschland zwar bei der allgemeinen Grenze vergleichbar, bei bestimmten Fahrergruppen aber nicht identisch. Für Autofahrer, die zwischen beiden Ländern unterwegs sind, lohnt sich daher ein Blick auf die jeweils geltenden nationalen Vorschriften.
Promillegrenze in der Schweiz

Auch in der Schweiz liegt die allgemeine Alkoholgrenze für Autofahrer bei einem ähnlichen Wert wie in Österreich. Für bestimmte Gruppen gelten allerdings strengere Vorgaben. Damit zeigt sich auch hier: Ein Blick ausschließlich auf den allgemeinen Grenzwert reicht bei einer Auslandsfahrt nicht aus. Besonders bei beruflichen Fahrern, Fahranfängern und bestimmten Fahrzeugen können andere Vorschriften gelten.
Alkoholgrenze in Großbritannien
Noch deutlicher wird der Unterschied beim Blick nach Großbritannien. In England und Wales liegt der Grenzwert bei 80 mg Alkohol pro 100 ml Blut. Das entspricht 0,8 Promille. In Schottland gilt dagegen bereits seit 2014 eine niedrigere Grenze von 50 mg pro 100 ml Blut, also 0,5 Promille. Damit gelten innerhalb des Vereinigten Königreichs unterschiedliche Grenzwerte. Wer mit dem Auto durch mehrere Länder reist, sollte daher nicht davon ausgehen, dass überall dieselbe Promillegrenze gilt.
Gibt es in Europa eine einheitliche Promillegrenze?
Nein. Die Alkoholgrenzen im europäischen Straßenverkehr sind nicht vollständig vereinheitlicht. In einigen europäischen Staaten gilt eine Grenze von 0,5 Promille, während andere Länder eine niedrigere beziehungsweise eine Null-Promille-Regelung vorsehen. Außerdem können für Fahranfänger und Berufskraftfahrer besondere Grenzwerte gelten. Das ist vor allem bei einer Urlaubsfahrt relevant. Wer beispielsweise mit dem Auto von Österreich über mehrere Länder weiterreist, sollte deshalb vor Fahrtantritt die Vorschriften aller durchfahrenen Länder prüfen.
Promillegrenze beim Fahrrad in Österreich
Bei Alkohol im Straßenverkehr wird häufig ausschließlich an das Auto gedacht. Für Radfahrer gelten jedoch ebenfalls Verkehrsregeln. Die Situation unterscheidet sich dabei von der eines Pkw-Lenkers. Die allgemeinen Vorschriften zur Lenkberechtigung und zum Führerscheinentzug können nicht einfach auf das Fahrrad übertragen werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass Alkohol auf dem Fahrrad folgenlos bleibt. Wer alkoholisiert fährt und dadurch andere gefährdet oder einen Unfall verursacht, kann ebenfalls rechtliche Konsequenzen riskieren. Gerade deshalb sollte auch nach einem Abend mit Alkohol nicht selbstverständlich auf das Fahrrad als Alternative zum Auto ausgewichen werden.
Was passiert bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss?
Ein Unfall kann die Konsequenzen erheblich verschärfen. Neben straf- oder verwaltungsrechtlichen Folgen können auch Versicherungsfragen eine wichtige Rolle spielen. Der ÖAMTC weist darauf hin, dass bei einem alkoholbedingten Unfall unter bestimmten Voraussetzungen Regressforderungen der Haftpflichtversicherung möglich sind. Auch andere Versicherungsleistungen können betroffen sein. Deshalb können die tatsächlichen finanziellen Folgen eines alkoholbedingten Unfalls deutlich über die eigentliche Geldstrafe hinausgehen. Hinzu kommen mögliche Schadensersatzansprüche, Reparaturkosten und – bei Personenschäden – weitere rechtliche Konsequenzen.
Was sollte bei einer Verkehrskontrolle beachtet werden?
Bei einer Verkehrskontrolle kann die Polizei die Fahrtüchtigkeit überprüfen und gegebenenfalls eine Atemalkoholmessung durchführen. Wer alkoholisiert gefahren ist, sollte nicht davon ausgehen, dass ein vermeintlich niedriger Wert automatisch ohne Konsequenzen bleibt. Bereits zwischen 0,5 und 0,8 Promille kann in Österreich eine Vormerkung und eine Geldstrafe erfolgen.
Bei höheren Werten kommen Führerscheinentzug und zusätzliche Maßnahmen hinzu. Besonders wichtig ist daher, nach Alkoholkonsum nicht selbst einzuschätzen, ob die Fahrt noch „gehen müsste“. Eine sichere Alternative sind beispielsweise öffentliche Verkehrsmittel, ein Taxi oder eine nüchterne Fahrerin beziehungsweise ein nüchterner Fahrer.
Promillegrenze für Motorradfahrer
Auch Motorradfahrer müssen die österreichischen Alkoholgrenzen beachten. Für gewöhnliche Lenker gilt grundsätzlich die allgemeine Grenze von weniger als 0,5 Promille. Für bestimmte Führerscheinklassen beziehungsweise Fahrersituationen gelten jedoch strengere Vorgaben. Gerade bei Motorrädern ist Alkohol besonders problematisch, weil bereits kleine Einschränkungen bei Reaktion und Gleichgewicht gravierende Auswirkungen haben können. Bei einem Probeführerschein gilt deshalb ebenfalls die strengere 0,1-Promille-Grenze.
Promillegrenze für Lkw- und Busfahrer
Für Fahrer der Klassen C und D gilt in Österreich eine deutlich niedrigere Grenze. Statt 0,5 Promille sind grundsätzlich 0,1 Promille maßgeblich. Diese Grenze gilt für die Inbetriebnahme und das Lenken entsprechender Fahrzeuge. Das betrifft beispielsweise bestimmte Lkw- und Busfahrer. Auch bei diesen Fahrzeugen kann bereits ein Alkoholwert zwischen 0,1 und 0,5 Promille rechtliche Konsequenzen haben. Für Klasse C nennt das österreichische Behördenportal eine Geldstrafe von 36 bis 2.180 Euro, für Klasse D 363 bis 2.180 Euro.
Promillegrenze und Urlaub in Österreich
Für deutsche Urlauber ist die österreichische Promillegrenze besonders relevant. Österreich ist ein beliebtes Reiseziel für Autofahrten – etwa für Skiurlaub, Wanderurlaub, Städtereisen oder Aufenthalte an den österreichischen Seen. Bei einer Fahrt über die Grenze gelten die österreichischen Verkehrsregeln. Das bedeutet auch: Ein ausländischer Führerschein schützt nicht vor den österreichischen Alkoholvorschriften.
Die österreichische Behörde weist ausdrücklich darauf hin, dass die Probezeitregelungen unter bestimmten Voraussetzungen auch für ausländische Lenkberechtigungen relevant sein können, wenn der Hauptwohnsitz innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der ausländischen Lenkberechtigung nach Österreich verlegt wird. Für einen normalen Urlaub ist diese spezielle Regelung nicht mit einer österreichischen Probezeit gleichzusetzen. Sie zeigt aber, dass bei ausländischen Führerscheinen ebenfalls besondere Konstellationen berücksichtigt werden müssen.
Warum „unter 0,5 Promille“ nicht automatisch sicher bedeutet
Die Promillegrenze ist eine gesetzliche Grenze und keine Sicherheitsgarantie. Bereits bei niedrigeren Alkoholwerten können beispielsweise Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt sein. Hinzu kommt, dass Alkohol die eigene Einschätzung der Fahrtüchtigkeit beeinflussen kann. Deshalb sollte die Entscheidung nicht lauten: „Wie viel Alkohol ist noch erlaubt?“, sondern besser: „Wie lässt sich die Fahrt ohne Alkohol am Steuer organisieren?“
Wer nach einer Feier noch nach Hause muss, kann beispielsweise:
- ein Taxi nutzen,
- öffentliche Verkehrsmittel verwenden,
- eine Übernachtung einplanen,
- eine nüchterne Person fahren lassen,
- das Auto am Veranstaltungsort stehen lassen.
Das vermeidet nicht nur mögliche Strafen, sondern reduziert auch das Unfallrisiko.
Die wichtigsten Promillegrenzen in Österreich im Überblick
Für den schnellen Überblick gelten folgende zentrale Werte:
0,1 Promille:
Gilt für bestimmte Fahrergruppen, darunter Probeführerscheinbesitzer sowie Lenker der Klassen C und D. Auch bei einigen weiteren Führerscheinsituationen gilt diese Grenze.
0,5 Promille:
Die allgemeine gesetzliche Höchstgrenze für die meisten Kraftfahrzeuglenker liegt bei weniger als 0,5 Promille. Ab 0,5 Promille drohen Geldstrafe und Vormerkung.
0,8 Promille:
Ab diesem Wert beginnt der Bereich, in dem ein Führerscheinentzug vorgesehen ist.
1,2 Promille:
Die Geldstrafe steigt, und der Führerschein wird mindestens vier Monate entzogen.
1,6 Promille:
Es drohen mindestens sechs Monate Führerscheinentzug sowie weitere verpflichtende Maßnahmen.
Fazit: Die Promillegrenze in Österreich sollte nicht ausgereizt werden
Die Promillegrenze in Österreich liegt für die meisten Autofahrer bei weniger als 0,5 Promille. Für Fahranfänger, bestimmte Berufskraftfahrer und weitere Gruppen gilt jedoch eine deutlich strengere Grenze von 0,1 Promille. Bereits ab 0,5 Promille können Geldstrafe und Vormerkung folgen, ab 0,8 Promille droht zusätzlich der Führerscheinentzug. Besonders wichtig ist der Unterschied zu anderen Ländern. Während Deutschland ebenfalls grundsätzlich eine 0,5-Promille-Grenze kennt, gelten beispielsweise in Großbritannien andere Werte. In Schottland liegt die Grenze bei 0,5 Promille, während in England und Wales 0,8 Promille gelten.
Für Autofahrer bedeutet das vor allem eines: Vor einer Fahrt nach Alkoholkonsum lässt sich die eigene Fahrtüchtigkeit nicht zuverlässig anhand der Anzahl der Getränke oder des persönlichen Gefühls einschätzen. Wer sicher unterwegs sein möchte, sollte nach Alkohol vollständig auf das Autofahren verzichten.
Häufige Fragen zur Promillegrenze in Österreich

Wie hoch ist die Promillegrenze in Österreich?
Für die meisten Kraftfahrzeuglenker gilt in Österreich eine gesetzliche Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille. Für bestimmte Gruppen, darunter Fahranfänger und Lkw- sowie Busfahrer, gilt eine Grenze von 0,1 Promille.
Ab wann wird in Österreich der Führerschein entzogen?
Ab 0,8 Promille kann ein Führerscheinentzug erfolgen. Bei 0,8 bis unter 1,2 Promille beträgt der Entzug grundsätzlich mindestens einen Monat. Ab 1,2 Promille verlängert sich die Mindestdauer auf vier Monate, ab 1,6 Promille auf sechs Monate.
Wie ist die Promillegrenze in Österreich beim Autofahren?
Für gewöhnliche Pkw-Lenker muss der Alkoholwert unter 0,5 Promille liegen. Bei Fahranfängern, bestimmten Berufskraftfahrern und weiteren gesetzlich definierten Gruppen liegt die Grenze bei 0,1 Promille.
Gilt die Promillegrenze auch für deutsche Autofahrer in Österreich?
Ja. Wer in Österreich mit einem Fahrzeug unterwegs ist, muss grundsätzlich die dort geltenden Verkehrsvorschriften beachten. Für deutsche Urlauber gilt daher ebenfalls die österreichische Alkoholgrenze.
Ist die Promillegrenze in Österreich genauso hoch wie in Deutschland?
Die allgemeine Grenze ist vergleichbar: In beiden Ländern gilt grundsätzlich eine Grenze von 0,5 Promille für gewöhnliche Kraftfahrzeuglenker. Bei Fahranfängern und bestimmten anderen Fahrergruppen unterscheiden sich die Regelungen jedoch.
Gilt für Fahranfänger in Österreich 0,5 Promille?
Nein. Während der österreichischen Probezeit gilt eine Grenze von 0,1 Promille. Ein Verstoß kann unter anderem eine verpflichtende Nachschulung und eine Verlängerung der Probezeit zur Folge haben
Was kostet Alkohol am Steuer in Österreich?
Die Geldstrafe hängt vom Alkoholwert und der jeweiligen Situation ab. Bei 0,5 bis unter 0,8 Promille sind 300 bis 3.700 Euro vorgesehen. Bei 0,8 bis unter 1,2 Promille liegen die vorgesehenen Geldstrafen bei 800 bis 3.700 Euro. Bei höheren Werten steigen die Strafrahmen weiter.
Kann der Führerschein wegen Alkohol dauerhaft weg sein?
Ein einmaliger Alkoholverstoß führt nicht automatisch zu einem dauerhaften Entzug. Abhängig vom Alkoholwert, Wiederholungen und weiteren Umständen kann die Entzugsdauer jedoch erheblich steigen. Bei wiederholten Vormerkdelikten können ebenfalls weitere Konsequenzen folgen.
Kann am nächsten Morgen noch Alkohol im Blut sein?
Ja. Nach einem Abend mit Alkohol kann am nächsten Morgen noch Restalkohol vorhanden sein. Der Abbau lässt sich nicht zuverlässig durch Kaffee, Schlaf oder eine kalte Dusche beschleunigen. Deshalb sollte nach stärkerem Alkoholkonsum auch am nächsten Morgen nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass wieder gefahren werden kann.








